Inkasso
Die Kanzlei beschäftigt sich auch mit Aufgaben der Geltendmachung
offener Forderungen, incl. der Zwangsvollstreckung (Inkasso).


So verfolge ich Ihre Interessen von der ersten Mahnung bis zum Vorliegen eines vollstreckbaren Titels und betreibe natürlich auch die Zwangs-vollstreckung daraus.


Doch bevor ich Ihre Interessen vertreten kann, bedarf es - außer bei Inkassoaufträgen, die von mir auf der Grundlage des abzustimmenden Informationsbedarfs ohne zeitaufwendigen Besprechungen oder Hin- und Hersenden umfangreicher Unterlagen abgewickelt werden -
eines persönlichen Gespräches.

Um Ihre Zeit effektiv nutzen zu können, ist eine vorherige Termin-absprache wünschens-wert.

Hierfür steht Ihnen mein Sekretariat gern zur Verfügung.

In der Regel sind von Montag bis Donnerstags  Terminabsprachen in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr möglich.
Freitag nach Verein-barung


Tel. 030 / 98 60 73 88
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