Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).
Die Normen des Arbeitsrechtes enthalten vielfach (einseitig) zwingende Vorschriften zugunsten des Arbeitnehmers. Hier gelten die Normen des allgemeinen Privatrechts zweitrangig.
Gern prüfe ich, ob eine Kündigung des Arbeitnehmers gerechtfertigt ist,
ob beim Abschluss des Arbeitsvertrages oder im Arbeitsverhältnis die gegenseitigen Rechte und Pflichten eingehalten sind.
Um Ihre Zeit effektiv nutzen zu können, ist eine vorherige Termin-absprache wünschens-wert.
Hierfür steht Ihnen mein Sekretariat gern zur Verfügung.
In der Regel sind von Montag bis Donnerstags Terminabsprachen in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr möglich.
Freitag nach Verein-barung
Tel. 030 / 98 60 73 88
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