Zivilrecht
Besondere Schwerpunkte im Zivilrecht sind regelmäßig Streitigkeiten über Forderungen aus dem Kaufrecht, aus Telefon- oder Internetverträgen und damit zusammenhängende Gewährleistungsfragen.
Bei der außergerichtlichen Tätigkeit kann im Vorfeld von Vertragsabschlüssen durch gezielte Hinweise das rechtliche Risiko oftmals vermindert werden.
Leider zeigt die Erfahrung, dass dieser Bereich der anwaltlichen Tätigkeit unterschätzt wird.
Meist wird erst um Rat gefragt, wenn die Verträge geschlossen und nur noch schwer oder kaum zu korrigieren sind.
Dann ist meist nur noch eine „Schadenbegrenzung“ möglich.
Aus den Erfahrungen ist empfehlenswert, rechtzeitig bei der Vertragsanbahnung oder -gestaltung einen Anwalt um Rat zu fragen.
Die Gebühren liegen meist weit unter dem,was im „Schadenfall“ zu zahlen ist.
Bei der gerichtlichen Vertretung hat jede Partei das für sie Günstige in Prozess vorzubringen und unter Beweis zustellen.
Bewahren Sie also Unterlagen - auch vorvertragliche Korrespondenz - gut auf.
Bei Verfahren vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten schreibt der Gesetzgeber vor, dass sich die Parteien von Anwälten vertreten lassen müssen (§ 78 der Zivilprozessordnung, ZPO).
Eigene Schriftsätze der Parteien - also des Klägersoder des Beklagten - werden vom Gericht nicht berücksichtigt.
Das Landgericht ist zuständig, wenn der Streitwert mehr als 5.000 Euro beträgt.
Um Ihre Zeit effektiv nutzen zu können, ist eine vorherige Termin-absprache wünschens-wert.
Hierfür steht Ihnen mein Sekretariat gern zur Verfügung.
In der Regel sind von Montag bis Donnerstags Terminabsprachen in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr möglich.
Freitag nach Verein-barung
Tel. 030 / 98 60 73 88
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