Ausländerrecht
In allen Strafrechtsangelegenheiten
übernehme ich gern Ihre Vertretung und verfüge diesbezüglich über mehrjährige Erfahrungen.
Neben diesen Hauptrichtungen der juristischen Betreuung bearbeite ich ausländerrechtliche Fragen, die sich größten Teils auf das Bleiberecht beziehen.
Das Ausländerrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen.
Gegenstand des Ausländerrechts können
Bestimmungen über:
- Einreise,
- Aufenthalt,
- Niederlassung,
- Erwerbstätigkeit,
- Integration,
- soziale Sicherung
- Steuerrecht sein.
Um Ihre Zeit effektiv nutzen zu können, ist eine vorherige Termin-absprache wünschens-wert.
Hierfür steht Ihnen mein Sekretariat gern zur Verfügung.
In der Regel sind von Montag bis Donnerstags Terminabsprachen in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr möglich.
Freitag nach Verein-barung
Tel. 030 / 98 60 73 88
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