Mietrecht/Grundstücksrecht
Ich biete Ihnen Beratungen und Vertretungen zum Mietrecht sowie dem Grundstücksrecht.
Mietrecht
Der Wasserhahn tropft, durch das Fenster zieht es; Sie haben den Vermieter schon mehrfach um Abhilfe gebeten und nichts passiert.
Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter durchzusetzen.
Natürlich prüfe ich auch Mieterhöhungs- und andere Verlangen des Vermieters auf die Berechtigung.
Das Grundstücksrecht beinhaltet Rechtsfragen, die sich um die so genannten Rechte von Grundstücken drehen.
Der Schwerpunkt dabei liegt regelmäßig bei Rechtsfragen zu Grundstücks-kaufverträgen und den so genannten dinglichen Rechten an Grundstücken.
Die gesetzliche Grundlage finden Sie überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Im Grundstücksrecht gibt es verschiedene Eigentumsanteile, aus den sich
unterschiedliche Rechte herleiten.
Darüber hinaus ist unter grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbaurecht)
und den beschränkten dinglichen und persönliche Rechten (z. B. Grund-
dienstbarkeit, Nießbrauch, Grundschuld) zu unterscheiden.
Um Ihre Zeit effektiv nutzen zu können, ist eine vorherige Termin-absprache wünschens-wert.
Hierfür steht Ihnen mein Sekretariat gern zur Verfügung.
In der Regel sind von Montag bis Donnerstags Terminabsprachen in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr möglich.
Freitag nach Verein-barung
Tel. 030 / 98 60 73 88
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